Erbrecht.

Der plötzliche Eintritt eines Erbfalls stellt einen schnell vor vielerlei Fragen, die wir gerne für Sie beantworten. Wir beraten und betreuen Sie insbesondere in Fragen der Erbauseinandersetzung, dem Pflichtteilsrecht, dem Erbscheinsverfahren oder auch der Testamentsanfechtung und setzen uns für Ihre Belange sowohl außergerichtlich, als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen nach Ihren Vorstellungen ein.

 

Wir beraten Sie auch bei der Planung Ihres Nachlasses, sei es durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung zu Lebzeiten.

 

Wenn Sie einen entsprechenden Beratungs- und/oder Vertretungsbedarf haben, setzen Sie sich gerne mit uns zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungstermins in Verbindung.

 

Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Sandra Kaiser

Fachanwältin für Erbrecht